Zwei Kinder bauen mit Holzklötzen Türme.

Förderung Platzausbau Kita

Für den Platzausbau in Kitas können derzeit zweimal im Jahr Förderanträge gestellt werden. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen und im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel können für jeden neu geschaffenen Betreuungsplatz bis zu 12.000 Euro Förderung bewilligt werden. Neue Plätze werden zum Beispiel durch Neubauten oder auch Um- und Erweiterungsbauten geschaffen.

Förder-Verwaltungsvorschrift

  • Hier können Sie die aktuelle Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung „Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten“ in einer Lesefassung (nicht amtlich) abrufen.
  • Fassung vom 25. September 2020 - inklusive des Sonderprogrammes für die Jahre 2020/2021 (Nummer 7).
  • Änderungs-Verwaltungsvorschrift vom 12. Februar 2023 (Herausnahme der Nummer 7 Sonderprogramm 2020/2021; Aufnahme einer Regelung zum Wiederaufbau-Ahrtal)

 

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähiger Zweck, der mit der Maßnahme erreicht wird

Grundkonstellation reguläre Förderung

Neubau, Umbau, Erweiterungsbau (und verbundene Dienstleistungen), Kauf, Kauf von Teileigentum, andere Modelle, in denen dem Einrichtungsträger eine dauerhafte eigentümerähnliche Stellung hinsichtlich des Grundstücks zukommt.

Schaffung neuer Plätze.

Wichtig zu wissen ist, dass es insbesondere für Kommunen einige Vorgaben zu Fragen der Wirtschafltichkeit/ Sparsamkeit / Investitionen / Vergabe öffentlicher Aufträge gibt, die ganz unabhängig von einer Förderung für Ihr Kitabau-Projekt gelten. Hierzu gehören:

Haushaltsrechtliche Vorgaben bei Landeszuwendungen für Baumaßnahmen ("Zuwendungsbau"): Im Landeshaushaltsrecht gibt es verschiedene Regelungen für den Fall, dass das Land eine Förderung gewährt. Geht eine Förderung an eine Kommune, spricht man von einer "Zuwendung"; geht die Förderung zum Beispiel an einen freien Träger, spricht man auch von "Zuschuss". Die Regelungen finden sich insbesondere in der Landeshaushaltsordnung (kurz: LHO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung. Im Fokus stehen hier die §§ 23 und 44 der LHO sowie die entsprechenden Abschnitte in der genannten Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der LHO. Abgebildet werden die Regelungen in unseren Förderverfahren im Zuwendungsbescheid (Bewilligungsbescheid) und ggfs. in Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid.

Hinweise / Vorgaben zum Öffentlichen Auftragswesen / Vergabe auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.  Rechtsvorschriften (Land, Bund) und aktuelle Rundschreiben finden Sie auch dort.

Beratung für Zuwendungsempfänger im Bereich der Bauvergabe: Die VOB-Stelle bei der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) wirkt bei öffentlich oder mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhaben unterhalb des maßgebenden EU-Schwellenwertes auf eine VOB-konforme Vergabe hin. Ihr Kontakt zur VOB-Stelle.

Weitere Infos für Kommunen, die auch unabhängig von Förderungen des Landes wichtig sind:

Bundesförderungen

Infos zu Bundesförderprogrammen

Die fünf Bundesförderprogramme seit 2008 sind geregelt im Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder. Abrufbar hier. Die fünf Kapitel des Bundesgesetzes bilden die fünf Programme ab. Zum fünften Bundesprogramm siehe nebenstehenden Hinweis auf enthaltende EU-Förderungen. 

Hinweis 5. Bundesprogramm

Hinweis auf die Umsetzung des Deutschen Aufbau und Resilienzplans (DARP) im Rahmen des 5. Investitionsprogrammes des Bundes:

Aufbauprogramm Next Generation (ARF) EU: Reaktion der Europäischen Union auf die durch die Corona-Pandemie ausgelöste wirtschaftliche und soziale Krise. Die Umsetzung des ARF erfolgte auf nationaler Ebene über den DARP, in welchem rund 40 Maßnahmen vom EU-Programm profitierten. Hierzu gehörte auch das 5. Bundesförderprogramm (2020/2021).